Nutzungsbedingungen für Fracht- und Logistikdienstleistungen

Geltungsbereich, Rechte und Pflichten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für die maritime Beförderung und Hafenlogistik.

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Beförderung von Gütern auf See sowie für damit verbundene Hafenumschlags- und intermodale Dienstleistungen, die Reelseller (nachfolgend „Verfrachter“) mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Befrachter“) abschließt. Gegenstand ist die Planung, Steuerung und Durchführung von Tiefseerouten-Matrizen, die Organisation von Übergabepunkten zwischen See- und Landverkehr sowie die Einhaltung der handelsrechtlichen Sorgfaltspflichten gemäß §§ 556–619 HGB. Abweichende Bedingungen des Befrachters gelten nur, wenn der Verfrachter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Pflichten des Verfrachters

Der Verfrachter verpflichtet sich, die übernommenen Güter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu befördern, zu laden, zu stauen und zu löschen. Die konkrete Routenführung innerhalb der Tiefseematrix wird nach wirtschaftlichen und betrieblichen Kriterien festgelegt; eine verbindliche Zusage auf eine bestimmte Route oder Abfahrtszeit besteht nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Der Verfrachter haftet für Schäden, die durch Verschulden seiner Leute oder durch Mängel des eingesetzten Schiffsraums entstehen, soweit das HGB keine abweichende Haftungsbefreiung vorsieht (insb. § 606 HGB für nautisches Verschulden).

§3 Pflichten des Befrachters

Der Befrachter ist verpflichtet, dem Verfrachter alle für die Beförderung erforderlichen Angaben über Art, Menge, Gewicht und Gefährlichkeit der Güter rechtzeitig und vollständig zu übermitteln. Er trägt die Kosten und Risiken der Verpackung, Kennzeichnung und Zollabfertigung. Unterlässt der Befrachter die Deklaration gefährlicher Güter oder macht er unrichtige Angaben, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich Verzögerungen und behördlicher Sanktionen. Die Übergabe der Güter erfolgt am vereinbarten Terminal; mit der Übergabe geht die Obhut auf den Verfrachter über.

§4 Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Verfrachters für Verlust oder Beschädigung der Güter ist der Höhe nach auf die in § 660 HGB genannten Beträge beschränkt, sofern nicht ein höherer Wert vor Antritt der Reise schriftlich deklariert und eine entsprechende Fracht vereinbart wurde. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Verzögerungsschäden haftet der Verfrachter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Krieg, Piraterie, Streik oder behördliche Anordnungen ist ausgeschlossen. Der Befrachter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Fracht sowie alle Nebengebühren (Hafengebühren, Terminalhandling, Zollabfertigung, intermodale Zuschläge) sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Verfrachter behält sich ein Zurückbehaltungsrecht an den Gütern bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen aus dem laufenden Vertragsverhältnis vor. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§6 Vertragsdauer und Kündigung

Einzelverträge enden mit der ordnungsgemäßen Ablieferung der Güter. Rahmenverträge haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag wiederholt verletzt werden.

§7 Änderungen der Bedingungen

Der Verfrachter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern, sofern die Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder betrieblicher Notwendigkeiten erforderlich werden. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Befrachter nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Frist und die Rechtsfolgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für Rückfragen zu diesen Bedingungen steht der Verfrachter unter der Anschrift Johann-Heinrich-Weg 89, per E-Mail an info@reelseller.com oder telefonisch unter +49 (05972) 2419830 zur Verfügung.

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