Maritime Logistik & Frachtabwicklung

Tiefseerouten-Matrizen & HGB-Compliance

Optimierung der intermodalen Übergabepunkte im Hamburger Hafen

Reelseller koordiniert als zertifizierter Frachtführer die Verschiffung von Containerfracht auf Nordatlantikrouten. Unser Routing-Engine berechnet dynamisch die effizienteste Matrix unter Berücksichtigung von Hafenkapazitäten, Treibstoffkosten und den Haftungsvorschriften der §§ 556–619 HGB. Jede Übergabe zwischen Seeschiff, Binnenschiff und Lkw wird digital dokumentiert und rechtssicher abgeschlossen.

Abgewickelte TEU p.a.: 48.000+HGB-konforme Verträge: 100 %Intermodale Knoten: 12Durchlaufzeit Ø: 3,2 Tage

Branchenstimmen und Kennzahlen

Bewertungen von Logistikpartnern und aktuelle Leistungsindikatoren zur maritimen Frachtabwicklung nach HGB.

Zufriedenheit
4,8 / 5,0
Durchschnittliche Bewertung aus 47 Audits zur Einhaltung der §§ 556–619 HGB.
Prüfergebnis
Die Dokumentation der Gefahrenübergabe und die Frachtbriefe entsprechen durchgängig den gesetzlichen Vorgaben. Besonders die Nachweisführung bei Schäden wurde gelobt.
Kundenstimme
Karl-Friedrich Lemke
Geschäftsführer, Nord-Container Logistik GmbH
Zitat
„Die Übergabe an den Terminals in Bremerhaven läuft seit der Zusammenarbeit mit Reelseller reibungslos. Die intermodale Schnittstelle ist endlich standardisiert.“
Kennzahl
−12 %
Reduzierung der Umschlagszeiten durch optimierte Routing-Matrizen im Nordatlantik.
Prozessverbesserung
Datenbasierte Anpassung der Containerströme führte zu einer messbaren Verkürzung der Liegezeiten im Hamburger Hafen.
Kundenstimme
Edith Haag-Keßler
Leiterin Compliance, Hafenbetriebe Hamburg AG
Zitat
„Die rechtliche Beratung zu den HGB-Vorschriften hat uns geholfen, Haftungsrisiken bei Tiefseefrachtverträgen deutlich zu reduzieren.“
Zertifikat
ISO 28000
Zertifiziertes Sicherheitsmanagement für die Lieferkette seit 2023.
Nachweis
Die Anforderungen an die Gefahrenabwehr und die Dokumentenprüfung werden regelmäßig extern auditiert und bestätigt.
Kundenstimme
Jochen Heller-Pieper
Supply-Chain-Manager, Rheintal-Industrie AG
Zitat
„Die intermodale Anbindung an die Binnenschifffahrt wurde durch die neuen Protokolle von Reelseller spürbar effizienter.“

Häufige Fragen zur maritimen Logistik

Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Tiefseerouten, intermodale Übergaben und die rechtlichen Rahmenbedingungen nach HGB.

Haben Sie eine spezifische Frage?

Unser Team in Hamburg berät Sie gern zu Ihrem individuellen Frachtvertrag oder zur Routenoptimierung. Kontaktieren Sie uns direkt.

Visuelle Nachweise aus der Praxis

Routing-Matrizen & Compliance in Echtzeit

01

Tiefseerouten-Matrix Nordatlantik

Live-Dashboard mit Containerströmen zwischen Hamburg, Rotterdam und Halifax. Die Matrix optimiert die Auslastung der Hauptschiffe und reduziert Leercontainerbewegungen um 12 %.

Tiefseerouten-Matrix Nordatlantik
02

Intermodaler Übergabepunkt Bremerhaven

Digitaler Zwilling des Containerterminals: Die Grafik zeigt den nahtlosen Transfer vom Feederschiff auf Binnenschiff und Lkw unter Einhaltung der HGB-§§ 556–619 zur Gefahrenübergabe.

Intermodaler Übergabepunkt Bremerhaven
03

Compliance-Check nach HGB

Prüfprotokoll für Frachtverträge: Die Screenshots dokumentieren die automatische Validierung von Konnossementen, Haftungsausschlüssen und Schadensmeldungen gemäß Handelsgesetzbuch.

Compliance-Check nach HGB
04

Port-Connectivity-Index Hamburg

Heatmap der Anbindungsqualität: Die Karte visualisiert die durchschnittlichen Umschlagszeiten, Liegeplatzverfügbarkeit und Zollabfertigungsdauer an den wichtigsten Kaianlagen.

Port-Connectivity-Index Hamburg

Erläuterungen und Definitionen

Die nachfolgenden Klauseln dienen der Klarstellung und vermeiden abweichende Auslegungen der vertraglichen Pflichten im Rahmen der Seefracht- und Umschlagsverträge.

Die Tiefseerouten-Matrix bezeichnet das von Reelseller entwickelte, dynamische Routing-Schema für Containerschiffe auf den Hauptverkehrsachsen des Nordatlantiks und der Nordsee. Sie basiert auf Echtzeitdaten zu Hafenbelegung, Wetterbedingungen und Treibstoffverbrauch und wird mindestens quartalsweise aktualisiert. Abweichungen von der Matrix bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Für den Übergang der Obhut von Seeschiff auf Binnenschiff oder Lkw gelten die §§ 556–619 HGB. Insbesondere § 606 HGB (Haftung des Verfrachters) und § 614 HGB (Obliegenheiten des Empfängers) sind maßgeblich. Reelseller dokumentiert jeden Übergabepunkt mittels digitaler Frachtbriefe und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vermutungen zur Haftung nicht durch unklare Protokolle unterlaufen werden.

Reelseller definiert für jeden Übergabepunkt verbindliche Zeitfenster („Time Slots“), die im Voraus mit den Terminalbetreibern abgestimmt werden. Verspätungen, die auf höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen zurückgehen, sind von der Haftung ausgenommen. Die genauen Regelungen hierzu finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website abrufbar sind.

Als rechtsverbindlich gelten ausschließlich der schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) geschlossene Frachtvertrag, der elektronische Frachtbrief (eCMR) sowie die von Reelseller ausgestellten Konnossemente (Bill of Lading). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Dies dient der Rechtssicherheit nach § 556 HGB.

Reelseller haftet nach den Vorschriften des HGB für Schäden, die während der Obhut des Verfrachters entstehen. Die Haftung ist der Höhe nach auf 2 SZR pro Kilogramm Rohgewicht des beschädigten Gutes begrenzt (§ 660 HGB). Eine weitergehende Haftung kann nur durch gesonderte Vereinbarung und gegen Aufpreis übernommen werden. Schadensmeldungen sind unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Frachtverträgen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg. Reelseller bietet vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Schlichtung durch die Hamburgische Schiedsgerichtsinstitution für Seefrachtsachen an. Die Kosten der Schlichtung tragen die Parteien je zur Hälfte.

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